Rechtsprechung
   LG Berlin, 06.01.2016 - 44 O 133/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41453
LG Berlin, 06.01.2016 - 44 O 133/15 (https://dejure.org/2016,41453)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.01.2016 - 44 O 133/15 (https://dejure.org/2016,41453)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - 44 O 133/15 (https://dejure.org/2016,41453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,41453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist

    Auszug aus LG Berlin, 06.01.2016 - 44 O 133/15
    Die Prüffrist läuft ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens (OLG München NJW-RR 2011, 386).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2011 - 1 W 61/11

    Kostenentscheidung im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall:

    Auszug aus LG Berlin, 06.01.2016 - 44 O 133/15
    Die Klägerin hat es also nicht entgegen § 119 Abs. 3 VVG unterlassen, berechtigt angeforderte Auskünfte zu erteilen und Belege zur Verfügung zu stellen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - 1 W 61/11 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 21.04.2010 - 3 U 218/09

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei Vorfahrtsverletzung und

    Auszug aus LG Berlin, 06.01.2016 - 44 O 133/15
    Dem Kfz Haftpflichtversicherer ist dabei regelmäßig, selbst bei einfachen Sachverhalten eine Bearbeitungsfrist von einigen Wochen einzuräumen (OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 11513).
  • OLG Karlsruhe, 07.08.2003 - 11 W 54/03
    Auszug aus LG Berlin, 06.01.2016 - 44 O 133/15
    In Fällen, die wie der vorliegende, einen Auslandsbezug haben, verlängert sich die Prüfungszeit nach Auffassung der Kammer grundsätzlich auf zwei Monate (so wohl auch OLG Karlsruhe 11 W 54/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht